Sanktionen bei Nichtstart bei Landesmeisterschaften/Gebietsmeisterschaften

Wir verweisen nochmal ausdrücklich auf den Präsidiumsbeschluss vom  23. April 2015 und bitten um Beachtung: (Der Beschluss ist unter “Service” jederzeit nachzulesen).

1. Paare aller Klassen, die nicht auf Landesmeisterschaften/Gebietsmeisterschaften ihrer Disziplin starten, haben im laufenden Wettkampfjahr auch bei guten Leistungen keine
Möglichkeit, in einen Landeskader zu kommen/zu bleiben, bzw. eine finanzielle Förderung zu erhalten.
2. Paare, die nicht bei Landesmeisterschaften/Gebietsmeisterschaften ihrer Disziplin starten, erhalten im laufenden Kalenderjahr keine Schautanzgenehmigung.

3. Paaren, die nicht an ihren Meisterschaften teilnehmen, werden keine Auslandsstartgenehmigungen erteilt.

Oben beschriebene Sanktionen sollen nicht gelten:

1. bei Landesmeisterschaften/Gebietsmeisterschaften innerhalb eines ¼ Jahres nach Erteilung der Startlizenz (neue Paarkonstellationen)
2. sofern das Paar eine andere tanzsportliche Aufgabe im Interesse des Verbandes wahrnimmt (internationale Verpflichtungen, Kader etc.)
3. schriftlich niedergelegter plausibler Begründung des Nichtstarts, welche vom Landessportwart bestätigt oder genehmigt werden muss (berufliche Verpflichtung, Trauerfälle etc), i.d.R. im Vorfeld der Landesmeisterschaften/Gebietsmeisterschaften
4. Aktive, die bei einem Qualifikationsturnier (z.B. Landesmeisterschaft) aus Krankheits oder Verletzungsgründen nicht starten können, müssen ein landesverbandsärztliches
Attest beim DTV-Verbandsarzt einreichen, wenn sie dennoch an dem übergeordneten Turnier (z.B. Deutsche Meisterschaft) starten möchten. Nach Rücksprache mit dem DTV-

Verbandsarzt entscheidet der DTV-Sportwart über die Startzulassung für das dem Qualifikationsturnier übergeordnete Turnier. Über das Einreichen eines solchen Attests ist der betreffende LTV von dem Aktiven unverzüglich zu unterrichten.

Dieser Präsidiumsbeschluß vom 23. April 2015 tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Das Präsidium