Mitgliederversammlung – Vollmacht richtig ausstellen!

Wir möchten daraufhinweisen, dass die Unterschriften auf den Vollmachten der Vereine der Vereinsatzung entsprechen müssen. Diese sehen in der Regel zwei Unterschriften vor, die Ausnahme ist die alleinige Unterschriftsberechtigung des Vorsitzenden. Bitte achten Sie darauf, damit es am Tagungsbüro nicht zu unnötigen Diskussionen kommt.

Das Präsidium