Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf Sportvereine

Seit dem 01.01.2015 gilt das Mindestlohngesetz, das auch Auswirkungen auf die Vereinslandschaft haben wird. Für den Großteil der Vereine, die ausschließlich über ehrenamtliche Mitarbeiter verfügen, wird das Mindestlohngesetz keine Rolle spielen. Aber auch in Vereinen gibt es einige Beschäftigungsformen, auf die das Mindestlohngesetz Anwendung findet. Dies betrifft geringfügige Beschäftigungen, Übungsleitervergütungen, die den Freibetrag übersteigen, Vertragsamateure und hauptamtliche Beschäftigungen. Hier sind beispielsweise Auswirkungen auf die Planung der Personalkosten sowie die Anpassung und Dokumentation der Arbeitszeiten zu beachten.

Die Führungsakademie des DOSB hat die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst. Dieses findet man hier