Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb
Die Hessische Landesregierung hat am 7.5. beschlossen ab dem 9.5. den Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb zu ermöglichen. Wie und unter welchen Bedingungen eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Tanzsport möglich ist, hat das Präsidium des Hessischen Tanzsportverbandes in einer Telefonkonferenz am 8.5. beraten und in Absprache mit den zuständigen Behörden nachfolgende Empfehlungen erstellt: Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb HTV