Weitere Klarstellungen zu den neuen Corona-Regeln

Die Hessische Landesregierung hat Auslegungshinweise zu den aktuellen Corona-Regelungen veröffentlicht.  In diesen gibt es eine erfreulichen Klarstellung in Bezug auf Trainer/Betreuer von Kleingruppen (max. 5 Personen aus zwei Haushalten) :

Übungsleiter und Betreuer werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings-oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten.”
Die Auslegungshinweise kann man hier nachlesen: Auslegungshinweise