Neue Corona-Regeln ab dem 8.März 2021
Nach den Beschlüssen des Bundes, gibt es nun auch erste Regeln für das Land Hessen zu einer langsamen Öffnung. Danach kann Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) allein, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren – also bis zum 15. Geburtstag – bleiben unberücksichtigt.
Einzelheiten und Erläuterungen bietet der LSBH auf seinen Sonderseiten an.
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/