Corona-Maßnahmen ab 11.11.2021

Die Hessische Landesregierung hat neue Corona-Maßnahmen beschlossen, die ab Donnerstag, den 11.11. gelten und die auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb haben werden. Diese Informationen findet man hier: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

In der Pressemeldung der Landesregierung https://www.hessen.de/Presse/Corona-Warnstufe-1-Landesregierung-reagiert-mit-Massnahmenpaket heißt es hierzu:

„Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen in Zukunft einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest reicht dazu nicht mehr aus. Konkret betrifft dies die Innenbereiche bei Veranstaltungen, Messen und im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Prostitutionsstätten. Für Personal reicht wie bislang ein Arbeitgebertest zweimal pro Woche. Nur für Kinder und Jugendliche sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig), ist weiterhin ein Antigentestnachweis ausreichend. … Auch am Arbeitsplatz gilt künftig die 3G-Regel immer dann, wenn die Beschäftigten Kontakt zu externen Kunden haben. … In Hessen müssen diese Tests von den Beschäftigten angesichts der aktuellen Infektionslage auch verpflichtend genutzt werden.“ Darüber hinaus sind Anpassungen bei Großveranstaltungen und im Schulbereich vorgesehen.