Transparenzregister – Wegfall der Gebührenpflicht
Der Bundesanzeiger Verlag vor einiger Zeit zahlreiche Vereine angeschrieben und zur Zah-lung einer Gebühr für die Eintragung von Sportvereinen in das neue Transparenzregister aufgefordert. Dies sorgte bei den betroffenen Vereinen für Unverständnis und Unsicherheit. Auf verschiedenen Ebenen haben sich Landessportbünde und Sportverbände dafür eingesetzt, dass das Thema im Sinne der Vereine geklärt wird. Das Land Hessen hat in seinem Entwurf zur Überarbeitung des Geldwäschegesetzes die Aufnahme eines Passus durchgesetzt, der die Pflicht zur Gebührenzahlung wieder zurücknimmt. Der Bundesrat wird am Freitag, den 29.11.19 abschließend über den Entwurf entscheiden. Bei Zustimmung soll die Neuregelung zum 01.01.2020 in Kraft treten. Der LSB Hessen informiert im einm Schreiben über das Thema. Den inhalt findet man hier: Transparenzregister