Neuerungen ab 1.1.2016

Mit dem 1. Januar 2016 treten ein paar Änderungen in Kraft.

1. Die Schautanzmarken werden abgeschafft. Die Gebühr für eine Schautanzgenehmigung beträgt nach wie vor 6 Euro und ist auf das Konto des Verbandes  Sparkasse Darmstadt, Konto-Nr.: 23011417 (BLZ 508 501 50) IBAN: DE 83508501500023011417 zu überweisen. Die bereits gekauften Marken behalten ihre Gültigkeit und können noch aufgebraucht werden.

2. Das Präsidiums hat die Bewerbungskriterien für den Jugendförderpreis angepasst. Die genauen Bedingungen findet man hier

3. Das Präsidium hat Kai Jungbluth als Beauftragten für das Zentrale Wertungsrichterwesen (ZWE) und damit zum Nachfolger für Hans-Jörg Schneider berufen. Zur Zeit sind sie noch gemeinsam mit der Umstellung auf ein EDV-gesteuertes Melde- und Vergabesystem beschäftigt, zu deren Umsetzung es in Kürze nähere Informationen geben wird. Auch die Wertungsrichtereinteilung für Hessen tanzt wird ebenfalls in enger Abstimmung erfolgen. Sobald die Übergabe der Aufgaben komplett erfolgt ist, werden wir darüber an dieser Stelle informieren.