Anpassung der Corona-Regeln!
Der Landessportbund hat die Frage: “Sind Zuschauer im Trainings- und Wettkampfbetrieb gestattet“ konkretisiert.
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq-wiedereinstieg/
Für den Tanzsport bedeutet dies:
Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind. Dies betrifft nicht reine Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere etwa Betreuerinnen und Betreuer, Trainerinnen und Trainer, Aufsichtspersonen bei Minderjährigen (Erziehungsberechtigte, Mütter und Väter, oder Verwandte) welche die Kinder und Jugendliche zum Training oder zum Wettkampf bringen oder bei diesem betreuen. Die Begleitpersonen können sich unter Wahrung der ansonsten geltenden Kontaktbeschränkungen auch während des Trainings oder Wettkampfs auf der Sportanlage aufhalten.
Also: Mamas und Papas von Minderjährigen dürfen sich wieder in der Sporthalle, unter Wahrung des Mindestabstandes zueinander, aufhalten.