Achtung: Gebührenbefreiung Transparenzregister
DOSB Informiert: Antragsfrist endet am 31.12.2020
Nach wie vor können sich gemeinnützige Vereine, die sich zusätzlich in das Transparenzregister eintragen möchten, von den Gebühren befreien lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der formlose Antrag per Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de bis zum 31.12.2020 eingegangen ist. Einzelheiten