Discofox

Discofox

Ihr Anprechpartner

Beauftragter für Discofox, Salsa, West Coast Swing, Nightclub Two Step und Tango Argentino

Michael Fischer
Daimlerstr. 6
35447 Reiskirchen

Email: neuetaenze@htv.de

 

Allgemeine Informationen

WICHTIGE MITTEILUNG!

Die Rahmenrichtlinien (RRL) für die Ausbildung zum Trainerassistenten/Sportassistenten sind jetzt vom DTV Online gestellt. Diese regeln neben dem Erwerb der TrAss-Lizenz auch den Lizenzerhalt. Aus den RRL möchte ich zwei Regelungen explizit herausstellen, die für alle Inhaber von TrAss/SpAss-Lizenzen wichtig sind:

  • Gültigkeitsdauer: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz beginnt mit dem dem Ausstellungsdatum der Lizenz. Sie ist 2 Jahre gültig beginnend mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl und endend in einem Jahr mit ungerader Jahreszahl (siehe Punkt 6.2 Gültigkeitsdauer von Lizenzen). Für neu erworbene Lizenzen gilt, dass der 2-Jahreszeitraum für den Fortbildungsnachweis erst mit dem nächsten geraden Jahr beginnt, das dem Jahr des Lizenzerwerbs folgt.
  • Fort- und Weiterbildungen, Verlängerungen der Lizenzen: Innerhalb der 2 Jahre Gültigkeitsdauer sind 5 überfachliche LE und 10 fachliche, tanzpezifische LE nachzuweisen (siehe Punkt 6.3 Fort- und Weiterbildungen, Verlängerungen der Lizenzen, 3. Absatz).Ausschließlich vom DTV oder den Landestanzsportverbänden sowie der TSTV angebotenen und vom DTV genehmigten überfachlichen LE werden zum Lizenzerhalt anerkannt. Für die fachlichen LE werden für Trainerassistenten Discofox ausschließlich Discofox-Fortbildungen des DTV, der Landesverbände sowie entsprechend genehmigte Fortbildungen (z.B. TSTV) anerkannt (siehe DTV Beschluss „Erhalt, Ruhe und Verfall von TL-, WR- und TR-Lizenzen“). Andere Lehrgänge z.B. Standard, Latein, JMD, usw. werden zum Lizenzerhalt nicht anerkannt. Für die Verlängerungen der TrAss-Lizenzen sind die Landestanzsportverbände zuständig.

Hier ist der Link zum vollständigen Regelwerk RRL TrAss:
http://www.tanzsport.de/download/lehre_trass.pdf
Hier ist der Link zum DTV Beschluss „Erhalt, Ruhe und Verfall von … TR-Lizenzen“)
http://www.tanzsport.de/download/erhalt_lizenzen.pdf
Diese Regelungen sind für alle TrAss-/SpAss-Lizenzinhaber bindend, egal wann die Lizenz erworben wurde. Alle Linzenzinhaber wenden sich bezüglich der Lizenzverlängerung bitte an den verantwortlichen Landesverband (der/die Landesbeauftragte oder der/die Lehrwart/in).
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Michael Fischer

HTV-Beauftragter “Neue Tänze”


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